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Wirksamkeit „konkurrierender“ Kündigungserklärungen

ArbeitsrechtARD 5834/4/2008 Heft 5834 v. 22.1.2008

§ 20, § 23 AngG - Haben ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer das bestehende Dienstverhältnis unabhängig voneinander mit Schreiben vom selben Tag, die auch am gleichen Tag dem jeweils anderen Vertragspartner zugegangen sind (hier: am 16. 11. 2006), aufgekündigt, liegen konkurrierende Kündigungserklärungen vor (hier: Kündigung durch den Arbeitnehmer „mit 18. 11. 2006 zum 24. 11. 2006“ sowie Kündigung durch den Arbeitgeber zum 23. 11. 2006). Da es hinsichtlich des Abfertigungsausschlusses wegen einer anspruchsvernichtenden Beendigungsart darauf ankommt, wie das Dienstverhältnis tatsächlich geendet hat, hat der Arbeitnehmer hier Anspruch auf Abfertigung, weil das Dienstverhältnis konkret durch die Kündigung durch den Arbeitgeber zum 23. 11. 2006 gelöst wurde.

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