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Neufestsetzung von Sozialhilferichtsätzen ab 2008

Neue VorschriftenARD 5834/2/2008 Heft 5834 v. 22.1.2008

Verordnungen für W, NÖ, Bgld, T, Vlbg und Krnt

Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht:

Wien

Ab 1. 1. 2008 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf folgende Werte erhöht:

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