Verordnungen für W, NÖ, Bgld, T, Vlbg und Krnt
Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht:
Ab 1. 1. 2008 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf folgende Werte erhöht: