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Was ist neu in der Teilzeitbeschäftigung ab 1. 1. 2008?

Experten-ForumDr. Tamara ThönyARD 5832/4/2008 Heft 5832 v. 15.1.2008

Zuschlagspflicht für Mehrarbeit

Die wichtigste Neuerung im AZG hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigten ist die Einführung eines Mehrarbeitszuschlags. Dieser Zuschlag in Höhe von 25 % gebührt dann, wenn für die vom Teilzeitbeschäftigten geleistete Mehrstunde nicht innerhalb von 3 Monaten oder innerhalb des Quartals ein Zeitausgleich erfolgt.

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