RL 2007/74/EG des Rates vom 20. 12. 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern
ABl L 346 vom 29. 12. 2007 S 6 ff
Mit der RL 69/169/EWG ist ein Gemeinschaftssystem von Steuerbefreiungen eingeführt worden, das zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und in den Fällen aufrechtzuerhalten ist, in denen in Anbetracht der Umstände, unter denen die Waren eingeführt werden, auf den normalerweise erforderlichen Schutz der Wirtschaft verzichtet werden kann. Dieses System soll daher auch weiterhin nur für nichtgewerbliche Einfuhren von Waren im persönlichen Gepäck von aus Drittländern kommenden Reisenden gelten.