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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2008

Neue VorschriftenARD 5831/4/2008 Heft 5831 v. 11.1.2008

BGBl II 2008/1, ausgegeben am 4. 1. 2008

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2008 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 213,-.

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