BGBl I 2007/111, I 2008/10 und I 2008/11
Im Berufsrecht sowohl für Rechtsanwälte und Notare als auch für Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter wurden mit Jahresbeginn 2008 Änderungen vorgenommen, ua in folgenden Bereichen:
Rechtsanwälte und Notare
Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) wurden - überwiegend mit 1. 1. 2008 - ua die Rechtsanwaltsordnung (RAO) und die Notariatsordnung geändert und dabei va die für den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen notwendigen Mindeststudieninhalte, und zwar sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht festgelegt; es wurde dabei ua klargestellt, dass auch künftig nur ein mindestens 4-jähriges rechtswissenschaftliches Universitätsstudium die Zulassung als Berufsanwärter ermöglicht.