Bundesgesetz, mit dem das AKG geändert wird
BGBl I 2007/97, ausgegeben am 28. 12. 2007
Mit der BMSVG-Novelle BGBl I 2007/102, ARD 5830/1/ 2008, werden freie Dienstnehmer in den Geltungsbereich der Abfertigung Neu einbezogen und insofern Arbeitnehmern gleichgestellt. Ergänzend dazu sieht die vorliegende Änderung des Arbeiterkammergesetzes 1992 vor, dass freie Dienstnehmer - selbst wenn sie geringfügig beschäftigt sind oder arbeitslos werden - ab 1. 1. 2008 auch hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehörigkeit Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass sie