Die mit 1. 1. 2008 neu eingeführte mexikanische Mindeststeuer entspricht der mexikanischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko.
Erlass des BMF 22. 11. 2007, BMF-010221/1361-IV/4/2007
In Mexiko wird ab 1. 1. 2008 eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche die bestehende Vermögenssteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen.