vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialversicherungsrechtliche Änderungen 2007 und ab 2008

Die wichtigsten Änderungen ab 2008ARD 5828/2/2007 Heft 5828 v. 28.12.2007

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichsten sv-rechtlichen Änderungen des letzten Jahres, die zum Teil bereits in Geltung stehen oder mit 1. 1. 2008 in Kraft treten:

Anmeldung Neu

Ab 1. 1. 2008 haben die Dienstgeber jede von ihnen beschäftigte, nach dem ASVG in der Krankenversicherung pflichtversicherte Person (Vollversicherte und Teilversicherte) vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und binnen 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abzumelden (§ 33 Abs 1 ASVG). Die An-(Ab-)meldung durch den Dienstgeber wirkt auch für den Bereich der Unfall- und Pensionsversicherung, soweit die beschäftigte Person in diesen Versicherungen pflichtversichert ist. Auch die fallweise beschäftigten Personen müssen ab 1. 1. 2008 jedenfalls vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte