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Invaliditätspension älterer Arbeitnehmer - Kündigungsentschädigung ist keine Berufsausübung

SozialversicherungARD 5827/9/2007 Heft 5827 v. 21.12.2007

§ 255 Abs 4 ASVG - Selbst wenn ein Arbeitnehmer während des Bezuges von Kündigungsentschädigung arbeitsbereit gewesen ist, sind diese Zeiten für einen Anspruch auf Invaliditätspension älterer Arbeitnehmer nach § 255 Abs 4 ASVG auf die geforderte Mindestausübungsdauer von 120 Kalendermonaten nicht anzurechnen.

OGH 11. 9. 2007, 10 ObS 91/07s

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