LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007
Ein dienstlicher Aufenthalt am auswärtigen Ort dauert von Montag bis Donnerstag, der Arbeitnehmer nimmt sich am Freitag Urlaub und bleibt bis Sonntag. Durch die Rückreise am Sonntag kann ein günstigerer Flug gebucht werden.