OGH 31. 1. 2007, 8 ObA 2/07p
§ 39 AngG - Da einheitliche europäische Mindeststandards für Arbeitszeugnisse bislang nicht erlassen wurden, müssen die Arbeitgeber in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten bei ihrer Einschätzung der Arbeitszeugnisse aus anderen Staaten die jeweils anzuwendenden nationalen Rechtsordnungen zugrunde legen.