LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007
Im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme wird ein Berufspilotenschein erworben. Ein Teil der Ausbildung zum Berufspiloten führt zum Erwerb des Privatpilotenscheines.
Ist der Erwerb des Privatpilotenscheines im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme (zum Berufspiloten) abzugsfähig, wenn die Ausbildung tatsächlich mit dem Berufspilotenschein abgeschlossen wird? Bleiben auch in diesem Fall die Aufwendungen für den Privatpilotenschein nicht abzugsfähig (analog zum B-Führerschein beim Erwerb eines C-Führerscheines hinsichtlich der Kosten für den B-Führerschein)?