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Senkung des IESG-Zuschlages für 2008

Neue VorschriftenARD 5825/5/2007 Heft 5825 v. 14.12.2007

BGBl II 2007/349, ausgegeben am 10. 12. 2007

Mit Verordnung des BMWA wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) für das Jahr 2008 mit 0,55 % festgesetzt (2007: 0,7 %). Die Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2008 in Kraft.

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