Kundmachung der BUAK Dezember 2007, Kund 04/2007
Aufgrund des § 4 Abs 5 BSchEG wird die Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse für die Sommerperiode 2007 (1. 5. 2007 bis 31. 10. 2007) aufgrund der Feststellung zum 1. 9. 2007 in folgendem Ausmaß erhöht: