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Schwerarbeitsverordnung: Fragen-Antworten-Katalog - Teil 3

SozialversicherungARD 5813/7/2007 Heft 5813 v. 30.10.2007

Die Schwerarbeitsverordnung, BGBl II 2006/104, ARD 5665/2/2006, regelt, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten und welche Meldeverpflichtungen - ab (frühestens) 1. 1. 2008 bis (spätestens) 29. 2. 2008 - der Dienstgeber zu beachten hat. Von den Sozialversicherungsträgern wurde nunmehr in Zusammenarbeit mit dem BMSK ein umfassender Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet.

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2007

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