§ 18 Abs 6 und Abs 7 HbG - In der gerichtlichen Aufkündigung des Dienstverhältnisses eines Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wurde, müssen sämtliche Gründe angeführt werden, auf die sich die Kündigung stützt; andere als die in der Kündigung geltend gemachten Kündigungsgründe sind vom Gericht nicht zu untersuchen.
OLG Wien 21. 7. 2006, 9 Ra 4/06h