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Beginn des Kündigungsschutzes eines begünstigten Behinderten

ArbeitsrechtARD 5810/4/2007 Heft 5810 v. 16.10.2007

§ 8 Abs 2, § 14 BEinstG - Wird einem Arbeitnehmer die Eigenschaft als begünstigter Behinderter rückwirkend mit dem Tag des Einlanges seines Antrages beim Bundessozialamt zuerkannt, wirkt der Kündigungsschutz des BEinstG ab Beginn dieses Tages.

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