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UFS: Ausbildung zum Profi-Tennisspieler keine außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5809/10/2007 Heft 5809 v. 12.10.2007

§ 20, § 34 EStG - Kosten der Berufsausbildung des Sohnes zum Profitennisspieler stellen beim Vater keine außergewöhnliche Belastung dar. Es gebietet nämlich weder die gesetzliche Unterhaltspflicht gemäß § 140 ABGB noch eine sittliche Pflicht den Eltern, die unverhältnismäßig hohen Kosten einer Sportausbildung zu tragen. Außerdem würden diese Ausgaben auch beim Sohn selbst keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen.

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