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UFS: Leonardo da Vinci-Programm keine Berufsausbildung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5808/8/2007 Heft 5808 v. 9.10.2007

§ 2 Abs 1 lit b FLAG - Die Teilnahme an einem Projekt oder Praktikum im Rahmen des Leonardo da Vinci-Programms der Europäischen Kommission stellt keine Berufsausbildung dar. Die bloße Teilnahme an einem solchen Praktikum durch ein volljähriges Kind begründet daher noch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.

UFS Wien 18. 7. 2007, RV/1682-W/07

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