§ 292 Abs 2 EO - Bei der Zusammenrechnung mehrerer beschränkt pfändbarer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner bei der Ermittlung des unpfändbaren Freibetrags hat das Exekutionsgericht gem § 292 Abs 3 EO zwingend auszusprechen, welcher Drittschuldner den unpfändbaren Grundbetrag zu gewähren hat. Dies ist praktisch undurchführbar, wenn auch bei Zusammenrechnung der Bezüge des Verpflichteten kein das Existenzminimum übersteigender Betrag erreicht wird. Daher kommt die Zusammenrechnung in einem solchen Fall nicht in Frage, und zwar unabhängig davon, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsdurchsetzung erforderlich oder rein hypothetischer Natur ist (so auch schon LG Salzburg 30. 11. 1997, 53 R 363/97g).