§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG - Erleidet eine Versicherte auf der Fahrt von der Wohnung des Elternhauses ihres Freundes, wo sie genächtigt hat, zu ihrer Arbeitsstätte einen Unfall, so steht der Unfall nicht unter Unfallversicherungsschutz, wenn sie überwiegend im Haus ihrer Eltern genächtigt hat und sich der tatsächliche Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am Wohnort ihrer Eltern befindet.
OGH 26. 6. 2007, 10 ObS 71/07z