vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf Ersatzruhe bei Arbeiten während der Wochenendruhe

ArbeitsrechtARD 5803/1/2007 Heft 5803 v. 21.9.2007

§ 3, § 6 ARG - Unzulässig ist eine Teilung der Wochenendruhe dahin gehend, nur die am Sonntag bis 24.00 Uhr erbrachten Arbeitsleistungen als ersatzruhepflichtig anzusehen, während die am Montag geleisteten Stunden keinen Ersatzanspruch des Arbeitnehmers bewirken sollten. Hat somit ein Arbeitnehmer, dessen Wochenendruhe gewöhnlich am Montag um 7.00 Uhr endet, aufgrund einer Betriebsstörung ausnahmsweise von Sonntag 19.00 Uhr bis Montag 5.00 Uhr Dienst, hat der Arbeitgeber für die gesamten 10 Stunden Ersatzruhe gemäß § 6 ARG zu gewähren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte