§ 22 Abs 1 DO.A aF - Das für die Unkündbarstellung vorgesehene Erfordernis eines Höchstalters von 40 Jahren bei Begründung des Dienstverhältnisses für Arbeitnehmer, die vor dem 1. 1. 1996 in den Dienst eingetreten sind, begründete keine Diskriminierung aufgrund des Alters.
OGH 25. 6. 2007, 9 ObA 48/06h