vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsschutz beim Betriebsübergang zeitlich nicht befristet

BetriebsübergangARD 5800/3/2007 Heft 5800 v. 11.9.2007

§ 3 Abs 1 AVRAG - Der sich aus § 3 AVRAG ergebende Kündigungsschutz bei Betriebsübergang ist zeitlich nicht befristet; Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist ausschließlich, dass die Kündigung wegen des Übergangs erfolgt. Der zeitliche Zusammenhang zum Betriebsübergang bildet nämlich keine selbstständige (weitere) Voraussetzung des Kündigungsschutzes, sondern hat bloß Indiz-Charakter. Demzufolge ist auch eine erst 15 Monate nach dem Betriebsübergang ausgesprochene Kündigung unzulässig, wenn sie allein durch den Betriebsübergang begründet ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte