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Keine Beschäftigungsbewilligung bei Ablehnung einer Ersatzkraft

AusländerbeschäftigungARD 5799/6/2007 Heft 5799 v. 7.9.2007

VwGH 28. 6. 2007, 2005/09/0186

§ 4 Abs 1, § 4b AuslBG - Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gemäß § 4b AuslBG bevorzugt zu behandelnden Arbeitskräften besteht.

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