VwGH 28. 6. 2007, 2005/09/0186
§ 4 Abs 1, § 4b AuslBG - Das AuslBG eröffnet dem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den individuell von ihm gewünschten Ausländer, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gemäß § 4b AuslBG bevorzugt zu behandelnden Arbeitskräften besteht.