Redaktionelle Anmerkung zu OGH 27. 6. 2007, 8 ObA 105/06h, ARD 5798/3/2007
Rechtssatz
Bleibt der kündigende Angestellte über Ersuchen des Arbeitgebers zur Suche eines Nachfolgers noch einen Monat und wird eine Bestätigung über eine einvernehmliche Auflösung vom Arbeitgeber unterschrieben, so endet das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung, sodass - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ein Anspruch auf Abfertigung entsteht.