§ 23 Abs 7 AngG , § 914 ABGB - Hat ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis gekündigt, bleibt er aber dann über ausdrückliches Ersuchen seines Arbeitgebers zwecks Suche eines Nachfolgers einen Monat länger im Betrieb und unterfertigt der Arbeitgeber während dieses weiteren Monats ein vom Arbeitnehmer vorgelegtes Schreiben, aus dem wörtlich hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird, so wird die Arbeitnehmerkündigung durch eine einvernehmliche Auflösung aufgehoben und dem Arbeitnehmer steht eine Abfertigung zu.