§ 2 DHG, § 67 VersVG - Von einem grob fahrlässigen Verhalten eines LKW-Lenkers ist nicht auszugehen, wenn der Schaden bei Durchfahrt eines Torbogens dadurch entstanden ist, dass der Arbeitnehmer bei der Suche nach der genauen Lieferadresse das bei einer Durchfahrt angebrachte Verbotszeichen „Fahrverbot für über 2,5 m hohe Fahrzeuge“ übersehen und in der Folge die Durchfahrtshöhe überschätzt hat, den Lkw jedoch aufgrund der geringen Geschwindigkeit unmittelbar nach dem Anprall anhalten konnte.