§ 332 ASVG, § 1325 ABGB - Der Geschädigte (hier: eine bei einem Verkehrsunfall verletzte Arbeitnehmerin) muss sich das Kinderbetreuungsgeld nicht im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf seinen Verdienstentgangsanspruch gegenüber dem Schädiger anrechnen lassen, weil diese Familienleistung nicht den Zweck hat, den Schädiger zu entlasten. Unterlässt der Geschädigte daher die Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld, verletzt er auch nicht seine Schadensminderungspflicht.