§ 24 Abs 2, § 25 AlVG - Hat eine Arbeitslose dem Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe eine Lohnbestätigung ihres Ehemannes beigelegt, das AMS diesen Umstand jedoch bei der Berechnung des Leistungsanspruchs „irrtümlich vergessen“, kommt eine rückwirkende Neubemessung der Notstandshilfe nicht in Betracht.
VwGH 21. 2. 2007, 2004/08/0175