In Zusammenhang mit der Rückverrechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für männliche Dienstnehmer ab dem 56. Lebensjahr gibt die OÖ GKK in dieser DG-Info Auskunft zu der Frage, ob für die Rückverrechnung ausschließlich die Verrechnungsgruppen für die Differenzrückverrechnung (N15g, N 25g usw; siehe ARD 5761/14/2007) zu verwenden sind oder auch eine Aufrollung der Beiträge vorgenommen werden kann.
DG-Info OÖ GKK 7/2007