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Umsätze eines Versicherungsmaklerbüros

Lohnsteuer und AbgabenARD 5790/9/2007 Heft 5790 v. 31.7.2007

§ 6 Abs 1 Z 13 UStG - Erbringt ein Versicherungsmaklerbüro neben einer Versicherungsleistung (Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung) Leistungen, die in der Durchführung der An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen und der Überbringung der Kfz-Kennzeichen bestehen, so sind die Umsätze aus der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen keine unecht befreiten Umsätze gemäß § 6 Abs 1 Z 13 UStG, sondern mit 20 % zu versteuern.

VwGH 1. 3. 2007, 2004/15/0090

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