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BFH: Zufluss von Arbeitslohn bei Überlassung einer Jahresnetzkarte

Lohnsteuer und AbgabenARD 5790/7/2007 Heft 5790 v. 31.7.2007

§ 8, § 11, § 19 Abs 1 Nr 2 dEStG - Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, weil dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird.

BFH/BRD 12. 4. 2007, VI R 89/04

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