Art 6 Abs 2 EVÜ, § 1042, § 1422, § 1423 ABGB - Hat die belgische Urlaubskasse einem österreichischen Arbeitnehmer eines belgischen Arbeitgebers aus dem Titel der Urlaubsersatzleistung alle Beträge geleistet, besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Urlaubsersatzleistung. Selbst wenn die belgische Urlaubskasse die Leistungen zu Unrecht erbracht haben sollte, eine Abtretung der Rechte vom Arbeitnehmer aber nicht einmal schlüssig verlangt hat, könnte nur die belgische Urlaubskasse vom Arbeitgeber nach § 1042 ABGB Ersatz fordern.