OGH 20. 12. 2006, 9 ObA 135/06b
→ in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil des OLG Wien 25. 9. 2006, 9 Ra 45/06p, ARD 5748/5/2007
§ 42 Abs 2 Z 2 Wr VBO 1995 - Wird eine nach § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995 ausgesprochene Kündigung eines Vertragsbediensteten auf überdurchschnittlich lange Krankenstände während einer längeren Zeit gestützt, wird von der Rechtsprechung auch eine entsprechend ungünstige Zukunftsprognose verlangt. Diese wurde bei regelmäßig auftretenden und laufend ansteigenden Krankheitstagen angenommen (vgl OGH 28. 3. 2002, 8 ObA 230/01h, ARD 5330/49/2002).