§ 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 4 EStG - Werden einem stillen Gesellschafter zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten freiwillig Vorweggewinnentnahmen gewährt, obwohl dies nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist, so können diese Aufwendungen trotzdem als betrieblich veranlasst anzusehen sein.
VwGH 20. 12. 2006, 2002/13/0130