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Berücksichtigung selbstständiger Tätigkeiten für Invaliditätspension

SozialversicherungARD 5787/10/2007 Heft 5787 v. 17.7.2007

§ 255 Abs 4, § 273 Abs 2 ASVG - Zur Beurteilung, ob ein Versicherter die in § 255 Abs 4 ASVG für den Anspruch auf Invaliditätspension geforderte Voraussetzung von mindestens 120 Kalendermonaten „einer“ Tätigkeit in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag erfüllt, sind auch Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach dem GSVG zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob für diese Versicherungszeiten auch Beiträge entrichtet wurden. Die wirksame Beitragsentrichtung ist keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 255 Abs 4 ASVG.

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