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Trinkgeldpauschalen für Friseure in Vorarlberg

Neue VorschriftenARD 5786/6/2007 Heft 5786 v. 13.7.2007

Amtl VerlautbarungNr 96/2007 vom 12. 7. 2007

Für alle Dienstnehmer und Lehrlinge (ausgenommen Angestellte, kaufmännische Lehrlinge und mittätige Ehepartner der Betriebsinhaber), die bei der Vlbg GKK versichert und in einem Betrieb beschäftigt sind, der der Landesinnung der Friseure der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehört, werden ab 1. 1. 2008 für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder folgende Pauschalbeträge festgesetzt:

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