§ 13 DSG 2000 - Für die geplante Überlassung von Personaldaten an ein US-Rechenzentrum zur Speicherung ist die Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen. Ist der Antrag auf reine Speicherung der Daten beschränkt und wird auch ein Vertrag zwischen dem österreichischen Unternehmen und dem US-Dienstleister vorgelegt, der einen angemessenen Datenschutz beim Empfänger der Daten erwarten lässt, ist die Genehmigung zur Überlassung der Daten zu erteilen.