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Schenkungssteuer in derzeitiger Gestaltung verfassungswidrig

Lohnsteuer und AbgabenARD 5782/15/2007 Heft 5782 v. 29.6.2007

§ 1 Abs 1 Z 2 ErbStG - Die Verwendung des historischen dreifachen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer für Grundbesitz ist verfassungswidrig, weil die pauschale Vervielfachung von historischen Einheitswerten nicht geeignet ist, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen abzubilden.

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