§ 4 Abs 2 BPGG - Ist ein dementer Pflegebedürftiger noch in der Lage, sich - wenn auch unter Begleitung - selbstständig auf den eigenen Beinen fortzubewegen, schließt dies einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 7 aus. Die Fähigkeit zum sinnvollen und nutzbringenden Einsatz der Beine ist geeignet, die Pflege zu erleichtern (etwa beim Aufsuchen des WC).
OGH 17. 4. 2007, 10 ObS 5/07v