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Kein Pensionsruhen wegen Folgeprovisionen

SozialversicherungARD 5777/8/2007 Heft 5777 v. 12.6.2007

§ 131 GSVG idF vor BGBl I 2003/71 - Die Ansprüche eines pensionierten Versicherungsmaklers auf Folgeprovision aus Versicherungsverträgen, die noch während der Zeit seiner aktiven Tätigkeit als Versicherungsmakler abgeschlossen wurden, gelten nicht als Erwerbseinkommen iSd § 131 GSVG und führen somit auch nicht zum Wegfall seines Anspruchs auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer.

OGH 27. 2. 2007, 10 ObS 16/07m

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