§ 131 GSVG idF vor BGBl I 2003/71 - Die Ansprüche eines pensionierten Versicherungsmaklers auf Folgeprovision aus Versicherungsverträgen, die noch während der Zeit seiner aktiven Tätigkeit als Versicherungsmakler abgeschlossen wurden, gelten nicht als Erwerbseinkommen iSd § 131 GSVG und führen somit auch nicht zum Wegfall seines Anspruchs auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer.
OGH 27. 2. 2007, 10 ObS 16/07m