Anfrage - Ein Mitarbeiter, für den die Bestimmungen des BMVG anzuwenden sind, wechselt innerhalb eines Konzerns den Dienstgeber. Besteht für den ersten Monat dieses neuen Dienstverhältnisses bereits MV-Beitragspflicht?
DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 4/2007
Beendigung oder Übernahme
Wird das alte Dienstverhältnis mit allen Konsequenzen (Abwicklung sämtlicher Ansprüche) beendet, ist der erste Monat MV-frei. Erfolgt hingegen der Dienstgeberwechsel innerhalb eines Konzerns unter Übernahme aller Rechte und Pflichten, entsteht die MV-Beitragspflicht ab dem ersten Tag.