§ 14 BAO - Erwirbt ein Steuerpflichtiger mittels Kaufvertrag ein Caf mit dem gesamten Inventar (mit Ausnahme der Musikanlage, der Kühleinrichtungen und des Gläserspülers), so liegt ein Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht iSd § 14 BAO auch dann vor, wenn der Erwerber des Unternehmens mit dem Bestandgeber der Geschäftsräumlichkeiten einen neuen Mietvertrag abschließt. Der Erwerber des Cafs kann daher zur Haftung für Steuerschulden der Verkäuferin gemäß § 14 BAO herangezogen werden.

