§ 175, § 333 ASVG, § 1295 ABGB - Obwohl in einem Rehabilitationszentrum behandelte Patienten in der Unfallversicherung teilversichert sind und der Träger des Rehabilitationszentrums als Dienstgeber gilt, kann sich dieser nicht auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen, wenn ein Patient infolge einer längeren Fehlbehandlung im Rehabilitationszentrum einen weiteren Herzinfarkt erleidet.
OGH 7. 2. 2007, 2 Ob 218/06g