§ 122 Abs 3, § 162 Abs 3 ASVG - War eine Versicherte zu Beginn der Schwangerschaft aufgrund des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für ihr erstes Kind in der Krankenversicherung pflichtversichert, hat sie Anspruch auf Wochengeld, wenn sie schon aufgrund der dem Kinderbetreuungsgeldbezug zugrunde liegenden Entbindung einen Anspruch auf Wochengeld hatte. Wenn es für die Versicherte günstiger ist, sind für die Höhe des Wochengeldes nicht ausschließlich die letzten 13 Wochen vor der Schutzfrist heranzuziehen, sondern die letzten 13 Wochen vor dem Ende der Pflichtversicherung (= Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges).