LGBl für Wien 2007/18, ausgegeben am 30. 4. 2007
Durch Verordnung der Wiener Landesregierung werden die Sozialhilferichtsätze in Wien mit 1. 5. 2007 auf folgende Beträge erhöht:
€ 427,- für Alleinunterstützte sowie Alleinerzieher mit unterhaltsberechtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt;