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Rückstellung für drohende Konventionalstrafe

Lohnsteuer und AbgabenARD 5770/8/2007 Heft 5770 v. 8.5.2007

§ 9 EStG - Hat sich ein Steuerpflichtiger in einem Vertrag vom 20. 9. 1991 verpflichtet, eine Konventionalstrafe im Ausmaß von 40 Mio S zu bezahlen, sollten bis Dezember 1992 3,750.000 Stück Optionsscheine für Genussrechte nicht platziert worden sein, so kann zum hier maßgeblichen Bilanzstichtag am 30. 9. 1992 noch keine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus der Konventionalstrafe gebildet werden, selbst wenn aufgrund erheblicher Verkaufsschwierigkeiten bereits absehbar sein sollte, dass die Verpflichtung aus dem Vertrag wahrscheinlich nicht wird eingehalten werden können. Erst nach dem Bilanzstichtag gesetzte Schadenersatztatbestände eignen sich nämlich nicht als rechtliche Grundlage für die Bildung einer Rückstellung schon für diese Besteuerungsperiode.

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